Dokument: Vergleichende Untersuchungen der Sprachentwicklung sowie der Zungen- und Mundmotorik bei Kindern mit Down-Syndrom
Titel: | Vergleichende Untersuchungen der Sprachentwicklung sowie der Zungen- und Mundmotorik bei Kindern mit Down-Syndrom | |||||||
URL für Lesezeichen: | https://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DocumentServlet?id=7964 | |||||||
URN (NBN): | urn:nbn:de:hbz:061-20080528-113338-4 | |||||||
Kollektion: | Dissertationen | |||||||
Sprache: | Deutsch | |||||||
Dokumententyp: | Wissenschaftliche Abschlussarbeiten » Dissertation | |||||||
Medientyp: | Text | |||||||
Autor: | Hlusiak, Nadine [Autor] | |||||||
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Beitragende: | Prof. Dr. Angerstein, Wolfgang [Gutachter] Prof. Dr. Spiekerkötter, Ute [Gutachter] | |||||||
Stichwörter: | Down-Syndrom, Sprachentwicklung | |||||||
Dewey Dezimal-Klassifikation: | 600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften » 610 Medizin und Gesundheit | |||||||
Beschreibung: | In der medizinischen Routine und im Begutachtungsverfahren ist es strittig, wie lange Patienten/innen mit Down-Syndrom auf Krankenkassenkosten sprachlich gefördert werden sollen. Ziel der vorliegenden Arbeit war es daher, Indikationen und Kontraindikationen zu erarbeiten, die für oder gegen eine sprachtherapeu-tische Behandlung bei Down-Syndrom sprechen.
Bei 57 nachuntersuchten Patienten/innen mit Down-Syndrom erarbeiteten wir folgende Indikationen für eine Sprachtherapie: Im Alter von 2,0 bis 14,0 Jahren und bei weniger als 100 erhaltenen Therapiestunden empfahlen wir Sprachthe-rapie. Sollten im Alter über 14 Jahren bisher unter 100 Therapiestunden erteilt worden sein, würden wir in diesen Fällen weitere Sprachtherapie befürworten. Als Kontraindikationen für weitere Sprachtherapie erarbeiteten wir ein Alter unter 2,0 oder über 14,0 Jahren (sofern mehr als 100 Therapiestunden erteilt wurden) oder mehr als insgesamt 300 Therapiestunden. Bei mehr als 300 Therapiestunden scheint nach unserer Datenlage kein Zugewinn an Sprache mehr zu erwarten zu sein. Bei Patienten/innen, die zwischen 100 und 300 Therapiestunden erhalten haben, muß nach folgenden Kriterien individuell entschieden werden, ob weitere Therapie erteilt wird: · Ausprägungs- und Schweregrad der Sprachstörung · bisheriger Verlauf der Therapie (Fortschritte, Stagnation, Rückschritte, Motivation) · evtl. vorliegende kardiopulmonale Grunderkrankungen · psychischer und geistig-intellektueller Zustand · Hörvermögen · soziales und familiäres Umfeld (Förderung, regelmäßige häusliche Übungen) · Intensität und Dauer der sonderpädagogischen Förderung | |||||||
Lizenz: | Urheberrechtsschutz | |||||||
Bezug: | 09.09.2003 bis zum 18.01.2005 | |||||||
Fachbereich / Einrichtung: | Medizinische Fakultät | |||||||
Dokument erstellt am: | 27.05.2008 | |||||||
Dateien geändert am: | 27.05.2008 | |||||||
Promotionsantrag am: | 27.09.2007 | |||||||
Datum der Promotion: | 27.03.2008 |