Dokument: „Wer plündert, wird mit dem Tode bestraft“ - Vermeintliche Plünderer vor dem Kölner Sondergericht während des Zweiten Weltkrieges
Titel: | „Wer plündert, wird mit dem Tode bestraft“ - Vermeintliche Plünderer vor dem Kölner Sondergericht während des Zweiten Weltkrieges | |||||||
Weiterer Titel: | Alleged looters before the Cologne Special Court during the Second World War | |||||||
URL für Lesezeichen: | https://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DocumentServlet?id=69581 | |||||||
URN (NBN): | urn:nbn:de:hbz:061-20250512-125632-4 | |||||||
Kollektion: | Dissertationen | |||||||
Sprache: | Deutsch | |||||||
Dokumententyp: | Wissenschaftliche Abschlussarbeiten » Dissertation | |||||||
Medientyp: | Text | |||||||
Autor: | Pauli, Christoph [Autor] | |||||||
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Beitragende: | Prof. Dr. Nonn, Christoph [Gutachter] Prof. Dr. Thiemeyer, Guido [Gutachter] | |||||||
Dewey Dezimal-Klassifikation: | 900 Geschichte und Geografie | |||||||
Beschreibung: | Während des Zweiten Weltkriegs sorgten die Zerstörungen, die Wehrpflicht und wirtschaftliche Umstellungen für eine prekäre Versorgungslage in und um Köln. Die kurz vor Kriegsbeginn erlassene Volksschädlingsverordnung sollte der Gefahr von Plünderungen entgegenwirken. Die Sondergerichte konnten lange Zuchthausstrafen und Todesstrafen verhängen. In meiner Dissertation untersuche ich die Handlungsspielräume der Beschuldigten, ihre Motive sowie Unterschiede zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen.
Die Grundlage der Untersuchung bilden Akten der Staatsanwaltschaft am Sondergericht Köln, die den Vorwurf der Plünderung enthalten. Aus ihnen sind insbesondere die Vernehmungsprotokolle der Beschuldigten, Zeugen und Opfer relevant sowie die Anklageschriften, Urteilsbegründungen und Zeitungsartikel. Die Handlungsspielräume der Beschuldigten unterschieden sich in den verschiedenen Phasen der Verfahren. Während ihr Einfluss während der Ermittlung noch recht groß war, hatten sie vor den Sondergerichten lediglich eingeschränkte Rechte. Nur selten konnten Angeklagte das Strafmaß senken. Nach einer Verurteilung blieben den Verurteilten Gnadengesuche und Abschiedsbriefe an Verwandte und Freunde. Für nicht-deutsche Beschuldigte zeigten sich abhängig von ihrer Nationalität enorme Unterschiede in den Handlungsspielräumen. Minderjährige wurden genauso streng verurteilt wie Erwachsene. Das Geschlecht der Beschuldigten spielte während der Verfahren keine Rolle. Als Motive für Plünderungen zeigten sich vor allem die Not vermeintlicher Plünderer, das Ausnutzen sich bietender Gelegenheiten sowie in Einzelfällen das Streben nach Gewinn durch den Verkauf fremden Eigentums. Bei letzterem lässt sich die Entstehung von Plünderungsnetzwerken erkennen. | |||||||
Lizenz: | ![]() Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz | |||||||
Fachbereich / Einrichtung: | Philosophische Fakultät » Historisches Seminar » Lehrstuhl für Neueste Geschichte und Landesgeschichte (VI) | |||||||
Dokument erstellt am: | 12.05.2025 | |||||||
Dateien geändert am: | 12.05.2025 | |||||||
Promotionsantrag am: | 25.11.2024 | |||||||
Datum der Promotion: | 09.04.2025 |