Dokument: Vertrauliche Spurensicherung braucht kurze Wege

Titel:Vertrauliche Spurensicherung braucht kurze Wege
URL für Lesezeichen:https://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DocumentServlet?id=68939
URN (NBN):urn:nbn:de:hbz:061-20250307-122910-6
Kollektion:Publikationen
Sprache:Deutsch
Dokumententyp:Wissenschaftliche Texte » Artikel, Aufsatz
Medientyp:Text
Autoren: Schaffer, Christine [Autor]
Liedmann, Janis [Autor]
Ritz-Timme, Stefanie [Autor]
Gahr, Britta [Autor]
Dateien:
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Dateien vom 07.03.2025 / geändert 07.03.2025
Stichwörter:Outpatient department, Gewaltbetroffene, Medical treatment, Erreichbarkeit, SGB V, SGB V, Victims of violence, Accessibility, Ambulanz, Krankenbehandlung
Beschreibung:Hintergrund

Die Untersuchung von Gewaltbetroffenen, einschließlich der Vertraulichen Spurensicherung, gehört mittlerweile zum rechtsmedizinischen, teilweise auch zum klinischen Alltag. Mit der Neuregelung des SGB V steht das Konzept der Vertraulichen Spurensicherung in Deutschland vor einer Umstrukturierung und Professionalisierung.
Fragestellung

Vor Umsetzung der SGB-V-Neuregelung sollen Akzeptanz und Erreichbarkeit der derzeitigen Angebote zur Vertraulichen Spurensicherung im Raum Düsseldorf abgebildet werden.
Material und Methoden

Für die Jahre 2015–2022 erfolgte eine retrospektive Datenanalyse aller Untersuchungen von Gewaltbetroffenen im Düsseldorfer Institut für Rechtsmedizin. Einbezogen wurden die in behördlichem, konsiliarischem und privatem Auftrag erfolgten Untersuchungen aller Altersgruppen. Der Fokus lag auf der Dimension des realen Einzugsgebietes des Düsseldorfer Institutes für Rechtsmedizin.
Ergebnisse

Es lässt sich ein stetiger Anstieg der Anzahl der im privaten Auftrag erfolgten Untersuchungen verzeichnen. Konkret hat sich die Anzahl von 88 privat initiierten Untersuchungen im Jahr 2015 bis zum Jahr 2022 auf 172 Untersuchungen mehr als verdoppelt. Hierbei fällt insbesondere auf, dass ein Großteil der untersuchten Gewaltbetroffenen aus der unmittelbaren räumlichen Umgebung stammt. Von insgesamt 1098 Untersuchungen hatten 881 Personen ihren Wohnsitz im Landkreis Düsseldorf oder den unmittelbar angrenzenden Landkreisen Mettmann und Rhein-Kreis Neuss.
Diskussion

Die Ergebnisse aus der Zeit vor der Umsetzung der SGB-V-Neuregelungen belegen die Notwendigkeit eines engmaschigen Netzes aus Anlaufstellen für die Vertrauliche Spurensicherung mit geschulten Ärztinnen und Ärzten. Der hohe Anteil des Betroffenenkollektivs aus der direkten Nähe des Institutes zeigt auf, dass gerade in einem bevölkerungsreichen Bundesland wie Nordrhein-Westfalen (NRW) einige wenige zentrale Einrichtungen nicht ausreichen, um flächendeckend qualitativ hochwertige Vertrauliche Spurensicherung gewährleisten zu können.
Rechtliche Vermerke:Originalveröffentlichung:
Schaffer, C., Liedmann, J., Ritz-Timme, S., & Gahr, B. (2023). Vertrauliche Spurensicherung braucht kurze Wege: Nutzung von Angeboten im Raum Düsseldorf vor Umsetzung der Neuregelungen der §§ 27 (1) und 132k des Sozialgesetzbuches (SGB) V. Rechtsmedizin, 34(1), 37–44. https://doi.org/10.1007/s00194-023-00671-8
Lizenz:Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz
Fachbereich / Einrichtung:Medizinische Fakultät
Dokument erstellt am:07.03.2025
Dateien geändert am:07.03.2025
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