Dokument: Das allgemeinbildende nordrhein-westfälische Schulwesen in den 1960er/1970er Jahren, mit dem Schwerpunkt auf Mettmann-Metzkausen

Titel:Das allgemeinbildende nordrhein-westfälische Schulwesen in den 1960er/1970er Jahren, mit dem Schwerpunkt auf Mettmann-Metzkausen
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URN (NBN):urn:nbn:de:hbz:061-20241121-101259-6
Kollektion:Lehr- und Lernmaterial, Sonstiges
Sprache:Deutsch
Dokumententyp:Wissenschaftliche Abschlussarbeiten » Dissertation
Medientyp:Text
Autor:Dr. Hemmerling, Jutta [Autor]
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Dateien vom 14.11.2024 / geändert 14.11.2024
Beitragende:Univ.-Prof. Dr. Thiemeyer, Guido [Gutachter]
Prof. Dr. Vögele, Jörg [Gutachter]
Dewey Dezimal-Klassifikation:900 Geschichte und Geografie
Beschreibung:1. Einleitung
Die bildungspolitischen Debatten um Schulreformen in den 1960er/1970er Jahren wurden maßgeblich beeinflusst von Georg PICHTS1 Aufsatz “Die drohende Bildungskatastrophe“ und Ralf DAHRENDORFS2 Buch „Bildung ist Bürgerrecht“. PICHT wies auf die geringe Zahl von Abiturienten in der Bundesrepublik hin, die zu einem erheblichen Lehrermangel und damit zu einer Bildungskatastrophe in Verbindung mit einem wirtschaftlichen Niedergang führen würde. Ralf DAHRENDORF kritisierte, dass es Gruppen in der Bundesrepublik gäbe, die kaum oder keinen Zugang zu Bildung hätten: Arbeiterkinder, Landkinder, Mädchen, Katholiken.
Die seit den 1950er Jahren sich durchsetzende Vorstellung von Intelligenz/Begabung3 als dynamischem Faktor, beeinflussbar durch das soziale Umfeld, ließ Begabungsreserven in den o. g. Gruppen vermuten, die es galt zu erschließen. Der zunehmende Bedarf an Bildung in einer „sich immer schneller entfaltenden wissenschaftlich-technischen Zivilisation und einer gesellschaftlichen Modernisierung“4 stand somit im engen Zusammenhang mit den Forderungen nach Erschließung der Begabungsreserven und nach Verbesserung der Chancen auf Zugang zu Bildung. In der Folge wurde in den 1960er/1970er Jahren in der Bundesrepublik eine Bildungsexpansion ausgelöst, in der das Sekundarschulwesen erweitert und innerschulische Reformen durchgeführt wurden.
Die Reformvorschläge, wie bessere Bildung zu verwirklichen sei, waren unterschiedlich, hatten aber ein gemeinsames Ziel: Die Schule sollte ein Freiraum sein, „in dem sich der junge Mensch zum mündigen Bürger entwickelt.“5
Reformorientierte Kreise setzten auf ein horizontales Schulsystem, d. h. auf die Einführung der Gesamtschule, die aufgrund von Kursen einen individuellen Bildungsweg versprach. In dieser Schulform würden sozial bedingte Defizite des kindlichen Sprachvermögens und der Motivation ausgeglichen. Darüber hinaus würde die Gesamtschule durch die längere gemeinsame Lernzeit der Kinder und Jugendlichen aus allen Bevölkerungsschichten auch
1 PICHT, Georg: Die deutsche Bildungskatastrophe .Analyse und Dokumentation, München 1965.
2 DAHRENDORF, Ralf: Bildung ist Bürgerrecht, Plädoyer für eine aktive Bildungspolitik, Bramsche/Osnabrück, 1965, S. 22.
3 ROTH,, Heinrich (Hrsg.): Begabung und Lernen. Ergebnisse und Folgerungen neuer Forschungen (Gutachten und Studien der Bildungskommission Bd. 4), 10. Auflage, Stuttgart 1976. Einleitung, S. 17- 67, hier S. 22.
4 WOLFRUM, Edgar: Die geglückte Demokratie. Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von ihren Anfängen bis zur Gegenwart, Bonn 2007, S. 241.
5 MdL Edelbrock, SPD, Landtag NRW Plenarprotokoll 8/51 vom 29.6.1977, S. 2849.
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soziales Lernen ermöglichen, das unbedingt notwendig in einer demokratischen Gesellschaft sei.6
Dagegen lehnten konservative Kreise die Gesamtschule als „sozialistische Einheitsschule“ ab und wollten das dreigliedrige Schulsystem, bestehend aus Volksschule – später Hauptschule, Realschule und Gymnasium - erhalten. Eine Benachteiligung der von Dahrendorf genannten Gruppen sahen sie nicht, denn die dreiteilige Schulstruktur entsprach ihrer Meinung nach den Begabungsstrukturen in der Bevölkerung. 7
Mit dem Hamburger Abkommen von 19648 rückte das bundesrepublikanische Bildungssystem in den Fokus der Öffentlichkeit: „Themen waren damals – wie auch heute – ein Modernisierungs- und ein Gerechtigkeitsdefizit“.9 Das Abkommen bestätigte das dreigliedrige Sekundarschulsystem, aber vereinbarte Maßnahmen, die das Schulsystem bundesweit im Hinblick auf Durchlässigkeit zwischen den Sekundarschulformen und damit auf Chancengleichheit verbessern sollten. Zudem wurde der Zugang zu Realschule und Gymnasium erleichtert. Das Abkommen nahm erstmals die Volksschule, die bisher nur im regionalen bzw. lokalen Kontext betrachtet worden war, in die Vereinbarungen der Länder mit auf. Demnach wurde die Oberstufe der Volksschule (Klasse 5 – 9, ein 10. Schuljahr war zulässig) zur Hauptschule, die als weiterführende Sekundarschulform neben Realschule und Gymnasium anerkannt wurde.
Die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK)10 traf weitere Vereinbarungen, die das Schulwesen in der Bundesrepublik ergänzen bzw. verbessern sollten. Im Jahr 1969 ließ die KMK Gesamtschulen als Versuchsschulen zu.11 Die Möglichkeit, Gesamtschulen zu errichten, wurde vor allem von sozialdemokratisch regierten Bundesländern wahrgenommen.
Als eine weitere Maßnahme zur Verbesserung des Schulsystems beschloss die KMK 1972 die Reform der gymnasialen Oberstufe, die mit einem Kurssystem den traditionellen Fächerkanon ablöste und individuelle Bildungsgänge ermöglichte. Ferner versprachen sich die
6 HERRLITZ, Hans-Georg, HOPF, Wulf, TITZE, Hartmut: Deutsche Schulgeschichte von 1800 bis zur Gegenwart. Eine Einführung, Weinheim, München 1993, S. 175.
7 Siehe Grundsatzprogramm der CDU, 1978.
8 Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik auf dem Gebiete des Schulwesens vom 28.10.1964 in der Fassung vom 14.10.1971. Grundlegend für dieses Abkommen, das an die Stelle des bisherigen „Düsseldorfer Abkommens“ von 1955 getreten war, ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 19.20.10.1964, KMK Erg.-Lfg. Nr. 18 vom 19.10.1973.
9 BAUMERT, Jürgen; MAAZ, Kai; NEUMANN, Marko; BECKER, Michael; DUMONT, Hanna (Hrsg.): Die Berliner Schulstrukturreform: Hintergründe, Zielstellungen und theoretischer Rahmen, Berlin, 2013, S.10.
10 Das Schulwesen ist lt. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Ländersache, GG Artikel 7, Abs. 1, so dass die Beschlüsse der KMK von den Länderparlamenten bestätigt werden müssen.
11 Beschluss der KMK am 27. November 1969.
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Schulpolitiker12 eine höhere Motivation und damit bessere Leistungen der Schüler. Die Reform sollte bis 1975 in allen (bundes-) deutschen Gymnasien eingeführt werden.
Außer den organisatorischen Veränderungen des Schulwesens, die eine größere Durchlässigkeit zwischen den Sekundarschulformen und eine verbesserte (Aus-) Bildung der Schüler zum Ziel hatten, waren in den späten 1960er Jahren auch andere Punkte in den Fokus geraten, nämlich die Veränderungen im Schüler-Lehrer-Verhältnis, die sich in der individuellen Begegnung Lehrer-Schüler, aber auch in der Schülermitverwaltung (SMV) und in den Schülerzeitungen13 zeigten. Die Autorität14 der Lehrer wurde zunehmend in Frage gestellt, insbesondere wurde auch die Leistungsmessung kritisiert. Das Schulmitwirkungsgesetz, das Schülern und Eltern Mitspracherecht in allen die Schule betreffenden Punkten versprach, stellte die Handlungen der Lehrer auf den Prüfstand.15
In Nordrhein-Westfalen stand zunächst v. a. die organisatorische Veränderung des Volksschulwesens an, das gemäß dem Hamburger Abkommen in die Strukturplanungen des Kultusministeriums mit einbezogen wurde. Die einklassigen oder wenig gegliederten Volksschulen, bedingt durch die konfessionelle Trennung der Schülerschaft, sollten zu Gemeinschaftsschulen/Mittelpunktschulen zusammengefasst werden, um die Kinder und Jugendlichen jahrgangsmäßig unterrichten zu können und auch Differenzierungsmöglichkeiten zu schaffen. Ferner wurde die volkstümliche Bildung nicht als geeignet angesehen, die Schüler auf das Leben in einer demokratischen Gesellschaft und einem modernen Industriestaat vorzubereiten. Vielmehr sollte der Unterricht wissenschaftsorientiert sein wie in der Realschule und dem Gymnasium. In diesem Zusammenhang wurde auch der Übergang nach der 4. Grundschulklasse zu einer weiterführenden Schule diskutiert. Eine Auslese sollte weiterhin stattfinden, doch sollten die Beobachtungsmöglichkeiten bezüglich der Eignung eines Kindes für die Realschule oder das
13 LEVSEN, Sonja: Autorität und Demokratie, Eine Kulturgeschichte des Erziehungswandels in Westdeutschland und Frankreich 1945 -1975, Göttingen, 2019, S.234 ff.
14 WOLFRUM, Edgar: Die geglückte Demokratie. Geschichte der Bundesrepublik. Deutschland von ihren Anfängen bis zur Gegenwart, Bonn 2007, S. 269/270.Siehe auch GASS-BOLM, Torsten: Das Gymnasium 1945 – 1980. Bildungsreform und gesellschaftlicher Wandel, Göttingen 2005, S. 276. „Die Autorität des Lehrers sollte erstens durch dessen persönliche Leistung und zweitens demokratisch, d. h. durch Beteiligung der Schüler legitimiert sein.“
15 Westdeutsche Zeitung 1973 „Auch über Zeugnisse reden die Schüler mit“. Siehe dazu auch: GASS-BOLM, Torsten: Das Gymnasium 1945 -1980 Bildungsreform und gesellschaftlicher Wandel in Westdeutschland, Göttingen 2005, S. 416/417.
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Gymnasium auf die 5. und 6. Klasse in einer schulformunabhängigen oder in eine der Sekundarschulformen integrierte Orientierungsstufe ausgedehnt werden.16
In den Jahren 1958 bis 1966 wurde das Land Nordrhein-Westfalen von einer Koalitionsregierung aus CDU und FDP geführt. In diese Zeit fällt das Hamburger Abkommen von 1964, das einige Veränderungen im dreigliedrigen Schulsystem vorsah, aber die Struktur beibehielt. Die Umwandlung der einklassigen und wenig gegliederten Volksschulen in Mittelpunktschulen wurde vom Kultusministerium gefordert, die Durchführung aber zunächst den kommunalen Schulträgern überlassen, da diese mit den lokalen Verhältnissen vertraut waren.17
Von 1966 bis 1980 bildeten SPD und FDP in NRW die Regierung, die1968 die Neuordnung des Volksschulwesens auf den Weg brachte und damit die einklassigen und wenig gegliederten Volksschulen - bis auf ganz wenige Ausnahmen - abschafften. Demgemäß wurde die Hauptschule (vormals Volksschuloberstufe, Klasse 5 - 9, später 10) als weiterführende Schulform anerkannt, und der Unterricht sollte wissenschaftsorientiert. Der Fremdsprachenunterricht – in der Regel Englisch - wurde obligatorisch.
Die Einbeziehung des Volksschulwesens in die Strukturplanung des nordrhein-westfälischen Schulwesens bewirkte, dass das Kultusministerium auf die kommunale Gestaltung aller Schulen (Struktur, Größe der Schulen, Art der Schulneubauten, Curricula) Einfluss nahm. Es bedeutete aber auch, dass die Kommunen bei ihren Planungen mit erheblichen finanziellen Landesmitteln rechnen konnten, wenn bestimmte Vorgaben erfüllt wurden.
Die Reform der gymnasialen Oberstufe war von der KMK 1972 beschlossen worden und sollte bis 1975 in den bundesdeutschen Gymnasien durchgeführt werden. Die Reform, die den traditionellen, verbindlichen Fächerkanon durch ein Kurssystem ersetzte, führte in NRW zu Kontroversen zwischen der CDU und der SPD, da die Sozialdemokraten seit Beginn der 1970er Jahre eine „Kollegstufe“ favorisierten, eine Oberstufe, die zunächst die Oberstufenschüler mehrerer Gymnasien zusammenfassen und später allgemeinbildende und berufliche Bildungsgänge miteinander verbinden sollte.
16 NICOLAI, Rita und HELBIG, Marcel: Die Unvergleichbaren. Der Wandel der Schulsysteme in den deutschen Bundesländern seit 1949, Bad Heilbrunn, 2015, S. 143.
17 WENK, Sandra: Das Ringen um die „Wirklichkeit der Dorfschule“ und die Reform des ländlichen Schulwesens in: Zeitschrift für Pädagogik, 63. Jahrgang Beiheft 63 2017, S. 143 -163, hier S. 144.und Erlass des KM NRW bez. Mittelpunktschulen von 1966.
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1977 brachte die SPD/FDP Koalitionsregierung in NRW ein Gesetz zur Einführung der KOOP Schule18 im Landtag durch, das aber aufgrund eines Volksbegehrens 1978 zurückgezogen wurde. Weite Kreise in der Bevölkerung befürchteten, dass die KOOP Schule nur als Vorstufe für eine landesweite Einführung der Gesamtschule diente. Die Gesamtschule19 war seit 1969 in NRW als Versuchsschule eingeführt worden, die aufgrund von Elternbefragungen errichtet werden konnte, sich aber nicht flächenmäßig durchgesetzt hatte.
In dieser Arbeit möchte ich schwerpunktmäßig die Veränderungen im Schulwesen der Stadt Mettmann und der Gemeinde Metzkausen20 untersuchen. Mettmann, eine kleine Stadt im Niederbergischen gehörte bis 1974 zum Landkreis Düsseldorf-Mettmann und ist seit 1975 nach der kommunalen Gebietsreform Kreisstadt des Kreises Mettmann, der zehn Städte umfasst.21 Die Gemeinde Metzkausen wurde 1975 zu einem Stadtteil Mettmanns.
Das Schulsystem in der Stadt Mettmann und der Gemeinde Metzkausen im damaligen Landkreis Düsseldorf-Mettmann war noch nicht Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung, so dass ich bei dieser Arbeit das Hauptaugenmerk auf die Auswertung 1. unveröffentlichter Dokumente in Stadt- Kreis- und Landesarchiv, 2. Chroniken und Dokumentensammlungen in den Archiven Mettmanner Schulen, 3. Artikel in Schulzeitungen von Schulleitern und Eltern, 4. Schülerzeitungen und 5. Gespräche mit ehemaligen Lehrkräften an Mettmanner Schulen lege, die die Veränderungen im Schulwesen der Stadt Mettmann und der Gemeinde Metzkausen in den 1960/1970er Jahren beschreiben. Von besonderem Interesse ist es, die programmatischen Aussagen der Parteien zur Schulpolitik im Zusammenhang mit den Diskussionen über die Schulpolitik in der Stadt Mettmann und der Gemeinde Metzkausen in den 1960er/1970er Jahren zu betrachten.
18 DREWEK, Peter: Das gegliederte Schulwesen in Deutschland im historischen Prozess. Archivpflege in Westfalen-Lippe 83 I 2o15. S 5 -10, hier S.8. KOOP Schule.
191982 wurde die Gesamtschule zur Regelschule in NRW neben Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. August 1982.
20 Die Gemeinde Metzkausen gehörte bis zur kommunalen Gebietsreform 1975 zum Amt Hubbelrath im Landkreis Düsseldorf-Mettmann. Die örtliche Nähe der Gemeinde Metzkausen zur Stadt Mettmann bedingte eine enge Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Schulwesens, weil Kinder als Gastschüler Schulen in der Stadt Mettmann besuchten. Der Schulverband Metzkausen-Mettmann übernahm die Trägerschaft für das Gymnasium in Metzkausen, eine Grundschule an der Grenze zu Metzkausen und die Musikschule. Siehe Einladung zur konstituierenden Sitzung des Schulverbandes Metzkausen-Mettmann am 1.12.1971 - Kreisarchiv Mettmann Akte 2376.
21 Siehe Karte im Anhang.
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1.1 Akteure
Ich möchte untersuchen wie die Akteure in Mettmann-Metzkausen – Kommunalpolitiker, Kirchenvertreter, Schulleiter, Lehrer, Eltern und auch Schüler auf die (geplanten) Reformen reagierten und wie der Veränderungsprozess ablief, denn zunächst wollte das KM (Kultusministerium) den Kommunen die Realisierung der Maßnahmen, z. B. die Bildung von Mittelpunktschulen überlassen, da diese mit den lokalen Gegebenheiten vertraut waren.22 Erst mit der Neuordnung des Volksschulwesens 1968 wurde es in die Strukturplanung des KM NRW miteinbezogen, so dass die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen eingeschränkt wurden.
Dazu müssen die wichtigsten Akteure bezüglich des Schulwesens in NRW23 und insbesondere in Mettmann und Metzkausen benannt werden. Dabei ist von Interesse, welche Reformen sie für notwendig erachteten und welche Argumente sie nannten. In diesem Zusammenhang erscheint es mir auch wichtig herauszufinden, ob Lokalpolitiker Positionen vertraten, die von den parteiprogrammatischen Aussagen zur Schulpolitik abwichen.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Veränderungen im Schulwesen in den 1960er/1970er Jahren, so dass auch Veränderungen in der Einstellung der Akteure denkbar wären, die zu anderen Entscheidungen führten als ursprünglich geplant.
1.2 Veränderungsprozess
Das Hamburger Abkommen von 1964 markiert den Beginn eines Veränderungsprozesses im nordrhein-westfälischen Schulwesen, insbesondere im Volksschulwesen, in dem die Bekenntnisschulen ihre prägende Rolle verloren. Hier ergibt sich nun die Frage, wie die Vorgaben des Abkommens von 1964 und die Neuordnung des Volksschulwesens in Mettmann 1968 und Metzkausen umgesetzt wurden und ob es Protest gegen die weitgehende Abschaffung der Bekenntnisschulen gab. Ferner gab es Kontroversen zwischen der Stadt Mettmann und der Gemeinde Metzkausen und zwischen der Stadt Mettmann und dem
22 WENK,
Fachbereich / Einrichtung:Philosophische Fakultät » Historisches Seminar » Lehrstuhl für Neuere Geschichte (II)
Dokument erstellt am:21.11.2024
Dateien geändert am:21.11.2024
Promotionsantrag am:01.07.2019
Datum der Promotion:06.11.2024
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