Dokument: Rechtsstellung und Bedeutung des Physician Assistant
Titel: | Rechtsstellung und Bedeutung des Physician Assistant | |||||||
URL für Lesezeichen: | https://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DocumentServlet?id=44308 | |||||||
URN (NBN): | urn:nbn:de:hbz:061-20171201-103238-1 | |||||||
Kollektion: | Dissertationen | |||||||
Sprache: | Deutsch | |||||||
Dokumententyp: | Wissenschaftliche Abschlussarbeiten » Dissertation | |||||||
Medientyp: | Text | |||||||
Autor: | Dr. med. Haerter, Friederike [Autor] | |||||||
Dateien: |
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Beitragende: | Prof. Dr. Frister, Helmut [Gutachter] Prof. Dr. Hilbig-Lugani, Katharina [Gutachter] | |||||||
Dewey Dezimal-Klassifikation: | 300 Sozialwissenschaften, Soziologie » 340 Recht | |||||||
Beschreibung: | Der PA hat das Potential, mit einer an das Medizinstudium angelehnten Ausbildung speziell die Aufgaben abzudecken, die in seinem Kompetenzspektrum liegen und bisher durch einen Arzt durchgeführt werden. Hierdurch wird keine weitere Versorgungsebene gebildet, da weiterhin die wesentlichen Entscheidungen durch Ärzte getroffen werden. Im Rahmen der eingeschränkten Substitution ist der PA lediglich auf ärztlicher Grundlage (Diagnose und bei gefährlichen Tätigkeiten auch Indikation) tätig, wodurch der Gewinn an zeitlicher Entlastung für Ärzte das Risiko einer unzureichenden Versorgungsqualität deutlich übersteigen sollte.
Auch spricht gegen die Ausbildung einer zwei-Klassen-Gesellschaft durch die PA-Einführung, dass der PA nicht alleine für bestimmte Patientengruppen eingesetzt werden soll, sondern, dass sowohl Arzt, PA, als auch weitere nicht-ärztliche Mitarbeiter den Patienten bestmöglich gemeinsam versorgen, indem durch jeden Mitarbeiter die Aufgaben wahrgenommen werden, die in seinem Kompetenzbereich liegen. Anstelle der Legitimation schlechter ausgebildeten Personals für diese Aufgaben bei gleichzeitiger Beschränkung auf ältere oder chronisch erkrankte Menschen (so beim Praxisassistenten) kann unter anderem mit Hilfe des PA eine qualitativ hochwertige Versorgung aller Bevölkerungsschichten gewährleistet werden. Die Bezeichnung als „Arzt-light“ ist dabei nicht negativ zu interpretieren, sondern als ein Aspekt der Rolle des PA zur Auflockerung der bisher starren Rollenverteilung im deutschen Gesundheitswesen. | |||||||
Lizenz: | Urheberrechtsschutz | |||||||
Fachbereich / Einrichtung: | Juristische Fakultät | |||||||
Dokument erstellt am: | 01.12.2017 | |||||||
Dateien geändert am: | 01.12.2017 | |||||||
Promotionsantrag am: | 19.01.2017 | |||||||
Datum der Promotion: | 07.11.2017 |