Dokument: Die Pflichten des Bieters zur Sicherstellung der Aktualität der Angebotsunterlage nach dem WpÜG
Titel: | Die Pflichten des Bieters zur Sicherstellung der Aktualität der Angebotsunterlage nach dem WpÜG | |||||||
URL für Lesezeichen: | https://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DocumentServlet?id=3509 | |||||||
URN (NBN): | urn:nbn:de:hbz:061-20101130-101758-3 | |||||||
Kollektion: | Dissertationen | |||||||
Sprache: | Deutsch | |||||||
Dokumententyp: | Wissenschaftliche Abschlussarbeiten » Dissertation | |||||||
Medientyp: | Text | |||||||
Autor: | Clasen, Gerrit [Autor] | |||||||
Dateien: |
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Beitragende: | Prof. Dr. Noack, Ulrich [Gutachter] Prof. Dr. Busche, Jan [Gutachter] Prof. Dr. Preuß, Nicola [Gutachter] | |||||||
Stichwörter: | Angebotsunterlage, WpÜG, Aktualisierungspflicht, Berichtigungspflicht, Aktualitätspflicht im engeren Sinne, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebotsunterlage, § 11 Absatz 1 Satz 3 WpÜG | |||||||
Dewey Dezimal-Klassifikation: | 300 Sozialwissenschaften, Soziologie » 340 Recht | |||||||
Beschreibung: | Gegenstand der Arbeit sind die Pflichten des Bieters zur Sicherstellung der Aktualität der Angebotsunterlage nach dem WpÜG (Aktualitätssicherungspflichten). Es sind drei Aktualitätssicherungspflichten zu unterscheiden: Die Aktualitätspflicht im engeren Sinne ist die Pflicht des Bieters zur Veröffentlichung einer Angebotsunterlage, deren Angaben die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung herrschende Sachlage zutreffend wiedergeben. Die Aktualisierungspflicht betrifft die Pflicht des Bieters, eine ursprünglich richtige und vollständige Angebotsunterlage, die nach Veröffentlichung infolge von Umstandsänderungen unrichtig oder unvollständig geworden ist, nachzubessern oder zu ergänzen. Schließlich trifft den Bieter eine Berichtigungspflicht. Ist die Angebotsunterlage bereits zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung fehlerhaft, so muss der Bieter die anfänglich unrichtigen Angaben nachträglich durch eine Berichtigung korrigieren. Die Aktualitätssicherungspflichten ergeben sich allesamt aus dem in § 11 Absatz 1 Satz 3 WpÜG normierten Richtigkeitsgebot. Sie sind als kapitalmarktrechtliche Informationspflichten zu qualifizieren, die dem Anlegerschutz ex ante dienen und insofern die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes sicherstellen. Neben der Bestimmung der Aktualitätssicherungspflichten werden im Rahmen dieser Arbeit die sachliche und zeitliche Reichweite sowie die praktische Umsetzung dieser Pflichten dargestellt. Ferner werden die Rechtsfolgen im Fall einer Aktualitätssicherungspflichtverletzung sowie die Durchsetzbarkeit der Pflichten erörtert. | |||||||
Lizenz: | Urheberrechtsschutz | |||||||
Fachbereich / Einrichtung: | Juristische Fakultät | |||||||
Dokument erstellt am: | 30.10.2006 | |||||||
Dateien geändert am: | 12.02.2007 | |||||||
Promotionsantrag am: | 17.10.2006 | |||||||
Datum der Promotion: | 17.10.2006 |