Dokument: Retrospektive Analyse phoniatrisch-pädaudiologischer Gutachten des Universitätsklinikums Düsseldorf im Zeitraum von 1998 bis 2009 nebst einer historischen Einleitung zur Begutachtung phoniatrisch-pädaudiologischer Krankheitsbilder
Titel: | Retrospektive Analyse phoniatrisch-pädaudiologischer Gutachten des Universitätsklinikums Düsseldorf im Zeitraum von 1998 bis 2009 nebst einer historischen Einleitung zur Begutachtung phoniatrisch-pädaudiologischer Krankheitsbilder | |||||||
URL für Lesezeichen: | https://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DocumentServlet?id=34353 | |||||||
URN (NBN): | urn:nbn:de:hbz:061-20150512-105507-5 | |||||||
Kollektion: | Dissertationen | |||||||
Sprache: | Deutsch | |||||||
Dokumententyp: | Wissenschaftliche Abschlussarbeiten » Dissertation | |||||||
Medientyp: | Text | |||||||
Autor: | Kronenberg, Andrea [Autor] | |||||||
Dateien: |
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Beitragende: | Prof. Dr. Angerstein, Wolfgang [Gutachter] Prof. Dr. med. Angerer, Peter [Gutachter] | |||||||
Stichwörter: | Phoniatrie, Pädaudiologie, Gutachten | |||||||
Dewey Dezimal-Klassifikation: | 600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften » 610 Medizin und Gesundheit | |||||||
Beschreibung: | Systematische Auswertungen gutachtlicher Einschätzungen von audio-verbalen
Kommunikationsstörungen liegen, nach unserem Kenntnisstand, bislang nicht vor. Diese Tatsache veranlasste uns zu einer retrospektiven Analyse der phoniatrisch-pädaudiologischen Gutachten des Universitätsklinikums Düsseldorf im Zeitraum von 1998 bis 2009, verbunden mit einer Darstellung der historischen Entwicklung der Begutachtung von Hör-, Stimm-, Artikulations- und Schluckstörungen. Ziele der vorliegenden Arbeit sind 1. die medizinischen Konsequenzen derartiger Begutachtungen aufzuzeigen, und 2. potenziellen Auftraggebern Fakten und Daten an die Hand zu geben, um in ähnlich gelagerten Fällen mit audio-verbalen Kommunikationsstörungen Entscheidungshilfen zu haben. Die Auftraggeber der durchgeführten Gutachten wurden schriftlich zum Ausgang des jeweils anhängigen Gutachtenverfahrens befragt. Die Auswertung erfolgte standardisiert nach 21 Kriterien. Entsprechend der Fragestellung und der Untersuchungsbefunde erfolgte die Einteilung in verschiedene störungsspezifische Kategorien: „Phonation“ (n=26), „Artikulation“ (n=21), „peripheres Hören“ (n=17), „auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung“ (n=5) und „Schlucken“ (n=3) sowie fachfremde Fragestellungen (n=12). Zur Auswertung kamen 80 Gutachten-Akten (davon 56 hier durchgeführte und 24 aus unterschiedlichen Gründen abgesagte Gutachtenaufträge) von 77 zu begutachtenden Personen in einem durchschnittlichen Alter von 34,2 Jahren. Von diesen 77 Personen waren 61 % männlich und 39 % weiblich. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines durchgeführten Gutachtens betrug 7,7 Monate, dabei wurden durchschnittlich 4,0 gutachtliche Fragen gestellt und 15,1 Seiten verfasst. Bei 51 gutachtlichen Untersuchungen betrug die durchschnittliche Untersuchungsdauer 3,9 Stunden. In elf (19,6 %) der durchgeführten 56 Gutachten war Berufs(un)fähigkeit Bestandteil der Fragestellung. In fünf dieser elf Fälle handelte es sich um Berufsdysphonien. Bei 15 der 56 Gutachten (26,8 %) musste die medizinische Diagnose revidiert werden. In sechs von 21 Fällen (28,6 %) zeigte sich, dass weitere Therapiemaßnahmen (insbes. Logopädie) nicht sinnvoll waren. In 13 von 56 durchgeführten Gutachten (23,2 %) wurde ärztliches Fehlverhalten beklagt. Dies betraf u.a. das Nicht- Erkennen kindlicher Hörstörungen, fehlerhaft durchgeführte Operationen mit konsekutiver Stimm- oder Artikulationsstörung sowie Aufklärungs- und Dokumentationsmängel. In sieben Fällen (12,5 %) wurde das beklagte ärztliche Fehlverhalten nicht bestätigt, in drei Fällen (5,4 %) wurde es anerkannt. Insgesamt wurde das Begehren der Antragsteller seitens der Gutachter in 23 Fällen befürwortet und in 26 Fällen abgelehnt, von Seiten der Auftraggeber in 22 Fällen befürwortet und in 13 Fällen abgelehnt. Zu den Gründen für die Absage eines Gutachtenauftrages zählten v.a. fachfremde Fragestellungen (50,0 %), fehlender schriftlicher Gutachtenauftrag u./o. fehlende schriftliche Kostenzusage (20,8 %). Durch außergerichtliche Vergleiche und Anerkenntnisse oder Klagerücknahmen konnte in 17 von 26 Gerichtsverfahren (65,4 %) eine Zeit- und Kostenersparnis erreicht werden. Die Folgen von finanziellen Restriktionen der Auftraggeber kamen deutlich zur Darstellung: Innerhalb des Beobachtungszeitraums von zwölf Jahren kam es zu einer signifikanten Abnahme von Gutachtenaufträgen. Trotz Empfehlung wurden kaum Nachbegutachtungen durchgeführt. Während die Lärmschwerhörigkeit in der Berufskrankheiten-Verordnung anerkannt wird, existiert keine Anerkennung beruflich belasteter Stimmen als Berufskrankheit. Zwar gibt es laut AHP und VersMedV theoretisch die Möglichkeit einer Höherbewertung bei „besonderem beruflichen Betroffensein“, in der Praxis machen die zuständigen Versorgungsämter von dieser Möglichkeit jedoch kaum Gebrauch. | |||||||
Lizenz: | Urheberrechtsschutz | |||||||
Fachbereich / Einrichtung: | Medizinische Fakultät | |||||||
Dokument erstellt am: | 12.05.2015 | |||||||
Dateien geändert am: | 12.05.2015 | |||||||
Promotionsantrag am: | 05.05.2014 | |||||||
Datum der Promotion: | 03.03.2015 |