Dokument: Retrospektive Analyse phoniatrisch-pädaudiologischer Gutachten des Universitätsklinikums Düsseldorf im Zeitraum von 1998 bis 2009 nebst einer historischen Einleitung zur Begutachtung phoniatrisch-pädaudiologischer Krankheitsbilder

Titel:Retrospektive Analyse phoniatrisch-pädaudiologischer Gutachten des Universitätsklinikums Düsseldorf im Zeitraum von 1998 bis 2009 nebst einer historischen Einleitung zur Begutachtung phoniatrisch-pädaudiologischer Krankheitsbilder
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URN (NBN):urn:nbn:de:hbz:061-20150512-105507-5
Kollektion:Dissertationen
Sprache:Deutsch
Dokumententyp:Wissenschaftliche Abschlussarbeiten » Dissertation
Medientyp:Text
Autor: Kronenberg, Andrea [Autor]
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Dateien vom 09.05.2015 / geändert 09.05.2015
Beitragende:Prof. Dr. Angerstein, Wolfgang [Gutachter]
Prof. Dr. med. Angerer, Peter [Gutachter]
Stichwörter:Phoniatrie, Pädaudiologie, Gutachten
Dewey Dezimal-Klassifikation:600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften » 610 Medizin und Gesundheit
Beschreibung:Systematische Auswertungen gutachtlicher Einschätzungen von audio-verbalen
Kommunikationsstörungen liegen, nach unserem Kenntnisstand, bislang nicht vor. Diese
Tatsache veranlasste uns zu einer retrospektiven Analyse der phoniatrisch-pädaudiologischen
Gutachten des Universitätsklinikums Düsseldorf im Zeitraum von 1998 bis 2009, verbunden
mit einer Darstellung der historischen Entwicklung der Begutachtung von Hör-, Stimm-,
Artikulations- und Schluckstörungen.
Ziele der vorliegenden Arbeit sind
1. die medizinischen Konsequenzen derartiger Begutachtungen aufzuzeigen, und
2. potenziellen Auftraggebern Fakten und Daten an die Hand zu geben, um in ähnlich
gelagerten Fällen mit audio-verbalen Kommunikationsstörungen Entscheidungshilfen
zu haben.
Die Auftraggeber der durchgeführten Gutachten wurden schriftlich zum Ausgang des jeweils
anhängigen Gutachtenverfahrens befragt. Die Auswertung erfolgte standardisiert nach 21
Kriterien. Entsprechend der Fragestellung und der Untersuchungsbefunde erfolgte die
Einteilung in verschiedene störungsspezifische Kategorien: „Phonation“ (n=26),
„Artikulation“ (n=21), „peripheres Hören“ (n=17), „auditive Verarbeitungs- und
Wahrnehmungsstörung“ (n=5) und „Schlucken“ (n=3) sowie fachfremde Fragestellungen
(n=12).
Zur Auswertung kamen 80 Gutachten-Akten (davon 56 hier durchgeführte und 24 aus
unterschiedlichen Gründen abgesagte Gutachtenaufträge) von 77 zu begutachtenden Personen
in einem durchschnittlichen Alter von 34,2 Jahren. Von diesen 77 Personen waren 61 %
männlich und 39 % weiblich. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines durchgeführten
Gutachtens betrug 7,7 Monate, dabei wurden durchschnittlich 4,0 gutachtliche Fragen gestellt
und 15,1 Seiten verfasst. Bei 51 gutachtlichen Untersuchungen betrug die durchschnittliche
Untersuchungsdauer 3,9 Stunden. In elf (19,6 %) der durchgeführten 56 Gutachten war
Berufs(un)fähigkeit Bestandteil der Fragestellung. In fünf dieser elf Fälle handelte es sich um
Berufsdysphonien. Bei 15 der 56 Gutachten (26,8 %) musste die medizinische Diagnose
revidiert werden. In sechs von 21 Fällen (28,6 %) zeigte sich, dass weitere
Therapiemaßnahmen (insbes. Logopädie) nicht sinnvoll waren. In 13 von 56 durchgeführten
Gutachten (23,2 %) wurde ärztliches Fehlverhalten beklagt. Dies betraf u.a. das Nicht-
Erkennen kindlicher Hörstörungen, fehlerhaft durchgeführte Operationen mit konsekutiver
Stimm- oder Artikulationsstörung sowie Aufklärungs- und Dokumentationsmängel. In sieben
Fällen (12,5 %) wurde das beklagte ärztliche Fehlverhalten nicht bestätigt, in drei Fällen
(5,4 %) wurde es anerkannt. Insgesamt wurde das Begehren der Antragsteller seitens der
Gutachter in 23 Fällen befürwortet und in 26 Fällen abgelehnt, von Seiten der Auftraggeber in
22 Fällen befürwortet und in 13 Fällen abgelehnt. Zu den Gründen für die Absage eines
Gutachtenauftrages zählten v.a. fachfremde Fragestellungen (50,0 %), fehlender schriftlicher
Gutachtenauftrag u./o. fehlende schriftliche Kostenzusage (20,8 %). Durch außergerichtliche
Vergleiche und Anerkenntnisse oder Klagerücknahmen konnte in 17 von 26
Gerichtsverfahren (65,4 %) eine Zeit- und Kostenersparnis erreicht werden. Die Folgen von
finanziellen Restriktionen der Auftraggeber kamen deutlich zur Darstellung: Innerhalb des
Beobachtungszeitraums von zwölf Jahren kam es zu einer signifikanten Abnahme von
Gutachtenaufträgen. Trotz Empfehlung wurden kaum Nachbegutachtungen durchgeführt.
Während die Lärmschwerhörigkeit in der Berufskrankheiten-Verordnung anerkannt wird,
existiert keine Anerkennung beruflich belasteter Stimmen als Berufskrankheit. Zwar gibt es
laut AHP und VersMedV theoretisch die Möglichkeit einer Höherbewertung bei „besonderem
beruflichen Betroffensein“, in der Praxis machen die zuständigen Versorgungsämter von
dieser Möglichkeit jedoch kaum Gebrauch.
Lizenz:In Copyright
Urheberrechtsschutz
Fachbereich / Einrichtung:Medizinische Fakultät
Dokument erstellt am:12.05.2015
Dateien geändert am:12.05.2015
Promotionsantrag am:05.05.2014
Datum der Promotion:03.03.2015
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