Dokument: Soziale Gerechtigkeit und Versicherung - Eine Beurteilung des Versicherungswesens nach den Theorien sozialer Gerechtigkeit von John Rawls, Ronald Dworkin, Winfried Hinsch und Robert Nozick
Titel: | Soziale Gerechtigkeit und Versicherung - Eine Beurteilung des Versicherungswesens nach den Theorien sozialer Gerechtigkeit von John Rawls, Ronald Dworkin, Winfried Hinsch und Robert Nozick | |||||||
URL für Lesezeichen: | https://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DocumentServlet?id=31306 | |||||||
URN (NBN): | urn:nbn:de:hbz:061-20141111-110602-8 | |||||||
Kollektion: | Dissertationen | |||||||
Sprache: | Deutsch | |||||||
Dokumententyp: | Wissenschaftliche Abschlussarbeiten » Dissertation | |||||||
Medientyp: | Text | |||||||
Autor: | Schlinke, Harald [Autor] | |||||||
Dateien: |
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Beitragende: | Prof. Dr. Dr. h.c. Birnbacher, Dieter [Gutachter] Prof. Dr. Kann, Christoph [Gutachter] | |||||||
Dewey Dezimal-Klassifikation: | 100 Philosophie und Psychologie | |||||||
Beschreibung: | Es wird für die These argumentiert, dass Sozialversicherungen geeignete Institutionen zur Umsetzung von Teilen der Theorien sozialer Gerechtigkeit von John Rawls, Winfried Hinsch und Ronald Dworkin in die gesellschaftliche Praxis sind. Allerdings lässt sich nur ein Basisversicherungsschutz damit rechtfertigen. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sollten wegen der gegenwärtigen demografischen Entwicklung und zur Beachtung von Gerechtigkeit zwischen den Generationen Rücklagen gebildet werden. Mit gleicher Begründung ist in der gesetzlichen Rentenversicherung ein kapitalgedecktes System zu fordern. Nach der Theorie von Robert Nozick sind alle auf gesetzlichen Zwang basierenden Sozialversicherungen nicht zu rechtfertigen.
Die Institution Privatversicherung wird als nach allen vier herangezogenen Theorien berechtigt und gesellschaftlich nützlich beurteilt. Entsprechend der aufgestellten These, dass nach Rawls, Hinsch und Dworkin nur von den Sozialversicherungen der erforderliche Basisschutz gewährt werden sollte, sind die zulässigen Aktivitäten der privaten Versicherungsunternehmen als dadurch eingeschränkt zu betrachten. Diese Einschränkung ergibt sich nicht nach Nozicks Theorie. | |||||||
Lizenz: | Urheberrechtsschutz | |||||||
Fachbereich / Einrichtung: | Philosophische Fakultät » Philosophisches Institut | |||||||
Dokument erstellt am: | 11.11.2014 | |||||||
Dateien geändert am: | 11.11.2014 | |||||||
Promotionsantrag am: | 12.06.2013 | |||||||
Datum der Promotion: | 22.01.2014 |