Dokument: Klinische Follow-Up-Studie von Zervixabstrichen mit der zytologischen Diagnose der Gruppe III

Titel:Klinische Follow-Up-Studie von Zervixabstrichen mit der zytologischen Diagnose der Gruppe III
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URN (NBN):urn:nbn:de:hbz:061-20140318-114833-1
Kollektion:Dissertationen
Sprache:Deutsch
Dokumententyp:Wissenschaftliche Abschlussarbeiten » Dissertation
Medientyp:Text
Autor:Dr. med. Schumann, Gerlinde [Autor]
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Dateien vom 18.03.2014 / geändert 18.03.2014
Beitragende:Prof. Dr. Biesterfeld, Stefan [Gutachter]
Prof. Dr. Hampl, Monika [Gutachter]
Stichwörter:Zervixabstrich, zytologische Diagnose, Gruppe III
Dewey Dezimal-Klassifikation:600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften » 610 Medizin und Gesundheit
Beschreibung:Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach dem Follow-Up zytologischer Diagnosen der Gruppe Pap III nach Münchner Nomenklatur bei Zervix- bzw. Scheidenblindsackabstrichen, um mehr Klarheit über die Veränderungen zu bekommen, die sich in diesem Sammeltopf finden. Der zusätzliche Vergleich mit älteren Arbeiten soll Einblick geben, in wieweit sich möglicher Weise die Gewichtung oder aber sogar die Zusammensetzung des Spektrums an Veränderungen geändert haben könnte. Zusätzlich wurde untersucht, ob die Zytologie mit ihrer Morphologie und möglichen Zusatzuntersuchungen, wie z.B. der DNA-Zytometrie, in der Lage ist, eine Aussage über die Dringlichkeit einer histologischen Klärung zu machen und somit Patientinnen mit obligaten Präkanzerosen vor der Progredienz in Richtung Karzinom zu schützen, bzw. Frauen mit Karzinomen schnellstmöglich einer adäquaten Therapie zuzuführen.
In dieser Arbeit wurden Daten von Gebärmutterhalsabstrichen von 155 Patientinnen mit der zytologischen Diagnose eines Pap III nach Münchner Nomenklatur II im Hinblick auf den Follow-Up ausgewertet. 46,5% der Frauen erhielten eine histologische Klärung, 36,8% hatten ausschließlich zytologische Folgebefunde und bei 16,8% konnte kein weiter Verlauf festgestellt werden. Betrachtet man die gefundenen histologischen Veränderungen, ergab sich folgende Verteilung: 22,2% unverdächtig, 2,8% CIN I, 12,5% CIN II, 38,9% CIN III, 1,4% VAIN II, 1,4% komplexe Endometrium¬hyperplasie mit Atypie und 20,8% Karzinome. Die zytologischen Follow-Ups waren in 93% der Fälle negativ (Gruppe I und II nach Münchner Nomenklatur II) und nur 7% wiesen positive Verläufe auf (1,8% Gruppe III, 5,2% Gruppe IIID). Bei 86 Patientinnen wurde der Abstrich ergänzend im Rahmen der Routinediagnostik DNA-zytometrisch untersucht. Folgende Messergebnisse fanden sich in der Gruppe der Frauen mit später erfolgter histologischer Klärung: die Patientinnen mit ausschließlich unverdächtigen Veränderungen waren alle non-aneuploid, die mit Karzinomen alle aneuploid oder es wurde ein Verdacht auf Aneuploidie geäußert. Alle obligaten plattenepithelialen Präkanzerosen (CIN III) stellten sich aneuploid dar, nur die komplexe Endometriumhyperplasie als obligate drüsige Präkanzerose wurde non-aneuploid gemessen. Die Gruppe der fakultativen plattenepithelialen Präkanzerosen stellte sich nur zu 11,1% non-aneuploid dar, 77,8% waren aneuploid, in 11,1% wurde ein Verdacht auf Aneuploidie geäußert. Betrachtet man die Gruppe der histologisch geklärten Fälle, lagen bei über 60% der Patientinnen obligate Präkanzerosen oder sogar schon Karzinome vor, die alle eine histologische Klärung benötigen. In der Gruppe der fakultativen Präkanzerosen, hätte sich ein größerer Teil der Veränderungen mit der Zeit zurückgebildet und eine zytologische Kontrolle wäre ausreichend gewesen. In Anbetracht dieser Ergebnisse könnten ergänzende Methoden, wie die DNA-Zytometrie, der Empfehlung über den weiteren Verlauf mehr Gewicht geben.
Im Vergleich mit der Arbeit von Kattner aus dem Jahr 1973, fanden sich bei den Patientinnen mit histologischen Klärung, in unserem Patientinnenkollektiv deutlich mehr obligate Präkanzerosen und ein höherer Anteil an Karzinomen bei einer vergleichbar hohen Pap III-Quote am Gesamtkollektiv, aber einer fast 1,5 mal so hohen histologischen Klärungsquote. Die Daten der Studie von Nauth, 2002 unterschieden sich sehr deutlich von unseren. Der prozentuale Anteil der Patientinnen mit CIN III inkl. Cis lag in unserer Studie etwa 8,8 mal höher und derjenige mit ausschließlich unverdächtigen Veränderungen betrug nur ein Drittel von dem der Nauth-Studie.
Abschließend lässt sich über das von uns untersuchte Patientinnengut sagen, dass sich, wie erwartet ein buntes Spektrum an Veränderungen hinter der Diagnose Gruppe III verbirgt. Die alleinige zytologische Diagnose ist nur ein Hinweis auf die möglicher Weise vorliegende präkanzeröse oder maligne Veränderung und muss mit dem Alter der Patientin, klinischen Angaben, Vorbefunden, ergänzenden Methoden, wie z.B. der DNA-Zytometrie und anderen klinischen Befunden, wie z.B. der Kolposkopie in Beziehung gesetzt werden. Nur so erhält jede Patientin die individuell optimale Kontrolle oder Therapie. Die Befundgruppe III ist trotz der seltenen Sammeltopfcharakteristik sehr wich-tig, sollte jedoch nur bei Notwendigkeit vergeben werden. Sie hat eine Daseinsberechtigung, da manche Fälle anhand der heute bekannten Kriterien nicht in die übrigen Gruppen der Münchner Nomenklatur II einsortiert werden können. Diese Untergruppe der Klassifikation signalisiert dem Kliniker die Ernsthaftigkeit der Situation und sollte dazu führen, dass er die betroffene Patientin für eine kurzfristige Kontrolle vormerkt oder aber bei anderen Auffälligkeiten der histologischen Abklärung zuführt.
Lizenz:In Copyright
Urheberrechtsschutz
Fachbereich / Einrichtung:Medizinische Fakultät » Institute » Institut für Pathologie
Dokument erstellt am:18.03.2014
Dateien geändert am:18.03.2014
Promotionsantrag am:20.12.2012
Datum der Promotion:11.03.2014
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