Dokument:
Grundgesetzliche Vorgaben bei der staatlichen Anerkennung von
Feiertagen
Titel: | Grundgesetzliche Vorgaben bei der staatlichen Anerkennung von Feiertagen | |||||||
URL für Lesezeichen: | https://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DocumentServlet?id=2521 | |||||||
URN (NBN): | urn:nbn:de:hbz:061-20030226-000521-8 | |||||||
Kollektion: | Dissertationen | |||||||
Sprache: | Deutsch | |||||||
Dokumententyp: | Wissenschaftliche Abschlussarbeiten » Dissertation | |||||||
Medientyp: | Text | |||||||
Autor: | Dr. Heinemann, Jan [Autor] | |||||||
Dateien: |
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Beitragende: | Prof. Dr. Dietlein, Johannes [Gutachter] Prof. Dr. Morlok, Martin [Gutachter] | |||||||
Stichwörter: | Feiertage, Staatskirchenrecht, Islam ,HHU Düsseldorf | |||||||
Dewey Dezimal-Klassifikation: | 300 Sozialwissenschaften, Soziologie » 340 Recht | |||||||
Beschreibung: | Die Arbeit setzt sich mit einer bislang eher spaerlich beleuchteten
Facette des Feiertagsrechts auseinander. Der Kern der Untersuchung
geht der Frage nach, welchen verfassungsrechtlichen Bindungen der
Gesetzgeber bei der staatlichen Anerkennung von Feiertagen unterliegt. Die Untersuchung folgt einem dreischichtigen Aufbau. Zunaechst werden die Grundlagen des Feiertagsrechts und des Staatskirchenrechts in der Bundesrepublik dargestellt, da diese fuer ein richtiges Verstaendnis und damit eine den Wertungen des Grundgesetzes adaequate Auslegung des Art. 140 GG iVm. Art. 139 WRV, der auf der Schnittstelle von Sozialstaatlichkeit und Staatskirchenrecht positioniert ist, von elementarer Bedeutung sind. Im Hauptteil der Arbeit werden die sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ergebenden Bindungen abstrakt herausgearbeitet. Dabei bilden Art. 140 GG iVm. Art. 139 WRV einerseits und die Grundrechte andererseits den Pruefungsmassstab. Ein Schwerpunkt der Pruefung liegt auf der Analyse der Schutzdichte des Art. 140 GGiVm. Art. 139 WRV. Untersucht wird namentlich, ob diese Norm einen Mindeststandard an Feiertagen Vorschreibt und ob sich dieser inhaltlich auch auf einzelne Feiertage konkretisieren laesst. Auch wird der Frage nachgegangen, in welchem Umfang wirtschaftspolitische Erwaegungen bei der Entscheidung ueber die Streichung von Feiertagen eine Rolle spielen koennen. Im Ergebnis wird ein weiter Spielraum des Gesetzgebers favorisiert, der jedoch vor allem durch ein aus dem Willkuerverbot abgeleitetes Rangverhaeltnis der Feiertage begrenzt wird, wobei dessen Bestimmung erhebliche Schwierigkeiten aufwirft. Bei der Frage, welche Feiertage staatlich anerkannt werden, ist ein weiter Spielraum anzunehmen, wobei eine Pflicht zur Anerkennung bestimmter Tage grundsaetzlich nicht in Betracht kommt. Im abschliessenden Teil der Arbeit wird am Beispiel des Islam herausgearbeitet, ob und unter welchen Voraussetzungen die Anerkennung von Feiertagen anderer als christlicher Glaubensrichtungen, auf die das Feiertagsrecht gegenwaertig nahezu ausschliesslich abstellt, nach dem Grundgesetz moeglich waere. Dies wird im Ergennis grundsaetzlich bejaht, wobei allerdings vor dem Hintergrund der Unternehmergrundrechte der Wahrung der Verhaeltnismaessigkeit eine entscheidende Rolle zukommt. Zuletzt wird die zu verneinende Frage diskutiert, ob der Staat unter gleichheitsrechtlichen Gesichtspunkten verpflichtet sein kann, islamische Feiertage anzuerkennen. | |||||||
Lizenz: | Urheberrechtsschutz | |||||||
Fachbereich / Einrichtung: | Juristische Fakultät | |||||||
Dokument erstellt am: | 26.02.2003 | |||||||
Dateien geändert am: | 12.02.2007 | |||||||
Promotionsantrag am: | 26.02.2003 | |||||||
Datum der Promotion: | 26.02.2003 |