Dokument:
Der Hirntod des Menschen -
medizinische und ethische Aspekte
Titel: | Der Hirntod des Menschen - medizinische und ethische Aspekte | |||||||
URL für Lesezeichen: | https://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DocumentServlet?id=2402 | |||||||
URN (NBN): | urn:nbn:de:hbz:061-20021209-000402-2 | |||||||
Kollektion: | Dissertationen | |||||||
Sprache: | Deutsch | |||||||
Dokumententyp: | Wissenschaftliche Abschlussarbeiten » Dissertation | |||||||
Medientyp: | Text | |||||||
Autor: | Bertels, Andreas [Autor] | |||||||
Dateien: |
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Beitragende: | Prof. Dr. Bock, Wolfgang Joachim [Gutachter] PD Dr. Holthusen, Holger [Gutachter] | |||||||
Stichwörter: | Hirntod, medizinische Ethik, Transplantationsgesetz, Organspende,Behandlungsabbruch | |||||||
Dewey Dezimal-Klassifikation: | 600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften » 610 Medizin und Gesundheit | |||||||
Beschreibung: | Mit der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes im Jahr 1997 fand
die mehr als drei Jahrzehnte andauernde Diskussion über die
Bewertung des Hirntodkriteriums zur Bestimmung des Todes des Menschen nur
einen vorläufigen Abschluss. Gegenstand der anhaltenden Debatte sind
vor allem ethische, normative Aspekte, insbesondere ist die Festlegung
einer ethisch plausiblen Todesdefinition weiterhin umstritten. Dagegen
spielen medizinische, empirisch zu bearbeitende Fragen zur
Hirntoddiagnostik eine zunehmend untergeordnete Rolle in der Diskussion.
Anhand einer umfassenden Literaturuntersuchung zur Hirntoddiagnostik
wurden die medizinischen und ethischen Aspekte zum Hirntod als Tod des
Menschen neu erarbeitet und bewertet. Es konnten folgende Standpunkte erarbeitet werden: - Von Hirntodgegnern und befürwortern werden zur ethischen Rechtfertigung ihrer Position historische Bezüge hergestellt. Beide Gruppen verwenden diese Bezüge jedoch zum Teil missbräuchlich. Die kritiklose Verwendung mehrdeutiger Begriffe (\'Person\', \'Kognition\', \'höhere Hirnfunktionen\') trägt wesentlich zum Dissens in der Debatte bei. - Der Ausfalls aller Hirnfunktionen des Menschen (Ganzhirntod) ist medizinisch durch Einhaltung der standardisierten und empirisch ausreichend belegten Richtlinien des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer von 1998 zuverlässig diagnostizierbar. - Das Hirntodkriterium hat historisch durch die Organtransplantation eine zusätzliche Motivation erfahren, eine ethische Begründung ergibt sich daraus jedoch nicht. Vielmehr lässt sich durch ethische Überlegungen plausibel begründen, dass der Todeszeitpunkt als Ende des menschlichen Lebens (analog zu einem ethischen Konzept zum Beginn des menschlichen Lebens) mit dem Zeitpunkt bestimmt wird, an dem der Verlust der Potentialität des Individuums zur Entwicklung einer leiblich-seelischen Einheit eintritt. Dieser Zeitpunkt wird durch den Verlust grundlegend menschlicher, hirnvermittelter Funktionen (Empfindungsfähigkeit, willkürliche Reizreaktion, etc.) erkennbar. - Das Hirntodkriterium ist darüber hinaus auf einer nicht pejorativ pragmatischen Ebene ein wertungsfreies Kriterium zur Bestimmung des Todeszeitpunktes des Menschen. | |||||||
Lizenz: | Urheberrechtsschutz | |||||||
Fachbereich / Einrichtung: | Medizinische Fakultät | |||||||
Dokument erstellt am: | 09.12.2002 | |||||||
Dateien geändert am: | 12.02.2007 | |||||||
Promotionsantrag am: | 09.12.2002 | |||||||
Datum der Promotion: | 09.12.2002 |