Dokument: Akzeptanz der psychosozialen Betreuung von Zeugen und Opferzeugen am Land- und Amtsgericht in Düsseldorf

Titel:Akzeptanz der psychosozialen Betreuung von Zeugen und Opferzeugen am Land- und Amtsgericht in Düsseldorf
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URN (NBN):urn:nbn:de:hbz:061-20050511-001093-4
Kollektion:Dissertationen
Sprache:Deutsch
Dokumententyp:Wissenschaftliche Abschlussarbeiten » Dissertation
Medientyp:Text
Autor: Hammer, Petra [Autor]
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Dateien vom 09.02.2007 / geändert 09.02.2007
Beitragende:Prof. Dr. Dr. Schneider, Frank [Gutachter]
Prof. Dr. Siegrist, Johannes [Gutachter]
Stichwörter:Zeugenbetreuung, Opferzeugen
Dewey Dezimal-Klassifikation:600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften » 610 Medizin und Gesundheit
Beschreibung:Verschiedene viktimologische Untersuchungen konnten zeigen, dass eine Zeugenaussage vor Gericht für Zeugen und Opferzeugen eine sehr belastende Situation darstellen kann.
Im Rahmen eines Modellprojektes wurde 1997 am Land- und Amtsgericht Düsseldorf ein Angebot zur psychosozialen Betreuung von Zeugen und Opferzeugen eingerichtet. Dieses auf zunächst 2 Jahre begrenzte Projekt wurde wissenschaftlich begleitet, um die Einrichtung weiterer Zeugenbetreuungs-einrichtungen an anderen Gerichten zu erleichtern.
Es erfolgte zunächst eine Bestandsaufnahme zu bereits vorhandenen Einrichtungen dieser Art an deutschen Gerichten, weiterhin wurde die Akzeptanz der Düsseldorfer Zeugenbetreuungseinrichtung bei den Zielgruppen und den prozessbeteiligten Juristen untersucht.
Zur Bestandsaufnahme wurden die Gerichte sowie die Justizministerien der Länder angeschrieben und zu ihren Angeboten zur Zeugenbetreuung befragt. Weiterhin wurden die juristischen Fakultäten in Deutschland hinsichtlich ihres Ausbildungsangebotes zum Thema Zeugenbetreuung befragt. Zur Ermittlung der Akzeptanz der Zeugenbetreuungseinrichtung in Düsseldorf wurde im Verlauf von 1218 Betreuungsfällen durch die Betreuerinnen ein selbstentwickelter Protokollbogen ausgefüllt. Die Akzeptanz der Zeugenbetreuungseinrichtung bei den prozessbeteiligten Juristen wurde stichprobenartig im Verlauf von 100 Verfahren ermittelt.
Die Bestandsaufnahme zeigte, dass nur wenige deutsche Gerichte Zeugenbetreuung anbieten, wobei vorhandene Angebote sich hinsichtlich ihrer Realisierung und Zielgruppe sehr unterschieden. Ein Großteil der Justizministerien sah für die Zukunft ein jeweils landesweites Programm zur Zeugenbetreuung vor. Die Befragung der juristischen Fakultäten machte deutlich, dass das Thema Zeugenschutz nur eine untergeordnete Rolle im Rahmen der juristischen Ausbildung einnimmt.
In der Düsseldorfer Zeugenbetreuungseinrichtung zeigte sich, dass das Angebot sowohl von Opferzeugen, als auch von „einfachen“ Zeugen und Begleitpersonen intensiv genutzt wurde. Deutlich wurde hier auch die Notwendigkeit des Einsatzes von speziell ausgebildetem Betreuungspersonal sowie die Auslastung der beiden Sozialarbeiterinnen. Die von den Juristen im Vorfeld geäußerten Befürchtungen hinsichtlich einer negativen Einflussnahme der Zeugenbetreuung auf Verfahrensablauf und Aussageverhalten konnten nicht bestätigt werden, hingegen wurde die Notwendigkeit und der positive Einfluss der Betreuung durch die Juristen erkannt.
Lizenz:In Copyright
Urheberrechtsschutz
Fachbereich / Einrichtung:Medizinische Fakultät
Dokument erstellt am:11.05.2005
Dateien geändert am:12.02.2007
Promotionsantrag am:04.05.2005
Datum der Promotion:04.05.2005
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